AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

Firma Tyrolkraft©, Enzersberger KG
Grillparzer Straße 5a
(im Innenhof), 6020 Innsbruck
Tel: +43 512 589299
www.tyrolkraft.at, info(AT)tyrolkraft.at
FirmenbuchNr: FN 251809h, Firmenbuchgericht: LG Innsbruck
UID-Nr.: ATU-58162712

1. Geltungsbereich:

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, welche zwischen der Firma Tyrolkraft, Enzersberger KG (im folgenden kurz „Tyrolkraft“) und ihren Kunden über den Vertrieb der von Tyrolkraft angeboten Herde und Zusatzprodukte geschlossen werden.
Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden weder von Tyrolkraft anerkannt noch Vertragsinhalt, es sei denn, Tyrolkraft erklärt sich ausdrücklich in Schriftform mit den abweichenden Bedingungen einverstanden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tyrolkraft haben für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Tyrolkraft und dem Kunden Geltung, selbst dann, wenn diese für die Folgegeschäfte nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Durch Erteilung eines Auftrages an Tyrolkraft anerkennt der Kunde ausdrücklich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang:

Es obliegt einzig und allein Tyrolkraft mit welchem Kunden eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird.
Die Angebote von Tyrolkraft auf der Homepage, in Prospekten, Katalogen und Verkaufsmaterial sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch Tyrolkraft zustande. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen Tyrolkraft und dem Kunden jeweils einzeln ausgehandeltem Auftrag.

3. Lieferung und Gefahrenübergang:

Der Liefertermin wird unter Berücksichtigung des Auftragsvolumens jeweils mit dem Kunden einzeln vereinbart. Tyrolkraft ist stets bemüht die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Tyrolkraft weist jedoch bereits jetzt schon darauf hin, dass es bei Waren aufgrund nicht vorhersehbarer Nachfrage, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Streik, Feuerschaden oder sonstige Fälle höherer Gewalt zu Lieferengpässen kommen kann. Sollte eine Bestellung aufgrund vorgenannter Gründe termingerecht nicht möglich sein, wird der Kunde von Tyrolkraft kontaktiert und steht es dem Kunden frei eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Sollte die Lieferung auch nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist erfolgen, steht es dem Kunden frei vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Vertragsrücktritts durch den Kunden erhält dieser eine bereits geleistete Anzahlung retour. Ein darüber hinausgehender Anspruch besteht nicht.

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden bekanntgegebene Lieferadresse. Sollte die Lieferung vom Kunden nicht angenommen werden bzw. vom Kunden gewünscht werden die Lieferung der versandbereiten Ware aufzuschieben, wird die Ware auf Kosten des Kunden eingelagert.

Die Höhe der Lieferkosten ist vom Auftragsvolumen abhängig und jedenfalls vom Kunden zu tragen.

Mit Übergabe der bestellten Lieferung an den jeweiligen Transportunternehmer geht die Gefahr des Untergangs der Ware auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe an das Transportunternehmen aufgrund dem Kunden zurechenbarer Umstände, so geht die Gefahr des Untergangs der Ware bereits zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, ab dem Tyrolkraft die Ware dem Transportunternehmen übergeben hätte können.

Sollte vom Kunden eine Transportversicherung gewünscht werden, so hat dies der Kunde Tyrolkraft ausdrücklich bei Abgabe der Bestellung bekannt zu geben. Die anfallenden Kosten für die Transportversicherung trägt der Kunde.

Die Verpackung der Ware erfolgt sorgfältig und in handelsüblicher Weise. Die Kosten für die Verpackung sind im Preis nicht enthalten, jedoch können genormte Lademittel wie Paletten und Gitterboxen zurückgegeben werden. Erfolgt die Rückgabe nicht, werden die genannten Lademittel ebenfalls verrechnet.

4. Zahlung und Preise:

Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aufgrund des einzeln ausgehandelten Auftrages. Sämtliche Preise werden in EUR angegeben und sind, sofern nichts anderes angegeben, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und exklusive anfallender Nebenkosten wie beispielsweise Versicherungs-, Verpackungs- oder Versandkosten.

Der Kunde ist verpflichtet binnen 7 Tagen ab Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Bruttoauftragswertes zu leisten. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb der 7 Tage erfolgen steht es Tyrolkraft frei vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. In diesem Fall sind die dadurch entstandenen frustrierten Kosten von Tyrolkraft vom Kunden zu übernehmen.

Der Restbetrag ist binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung des Rechnungsbetrages nicht innerhalb der vereinbarten 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung, stehen Zinsen in Höhe von 12 % p.a. ab Erhalt der Rechnung zu.

Wurde mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart, so wird der gesamte Betrag fällig, sobald der Kunde mit einer Rate, trotz einer schriftlichen Mahnung und Nachfristsetzung von 7 Tagen, im Rückstand ist.

Ungerechtfertigte Abzüge sowie nicht rechtzeitige Zahlungen werden ausnahmslos eingemahnt. Der Kunde hat sämtliche, durch den Zahlungsverzug verursachte Kosten zu tragen.

Sollte der Kunde nicht binnen der Zahlungsfrist von 14 Tagen gegen die in der Rechnung gestellten Forderung Einwendungen erheben, so gilt die Forderung als anerkannt.

5. Für die Vertragserfüllung notwendige Voraussetzungen:

Der Kunde erklärt ausdrücklich und leistet dafür Gewähr, dass sämtliche baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen sowie alle behördlichen Genehmigungen, welche für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch Tyrolkraft notwendig sind, vorliegen.

6. Aufrechnung:

Der Kunde hat nur das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von Tyrolkraft ausdrücklich die Zustimmung erteilt wird.

7. Eigentumsvorbehalt:

Die an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren samt Lieferkosten, Nebenkosten und Umsatzsteuer im Eigentum von Tyrolkraft. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet auf Verlangen von Tyrolkraft die Ware herauszugeben. Bei Zahlungseinstellung hat der Kunde die Ware ohne Aufforderung auszusondern und Tyrolkraft zur Verfügung zu halten.

Im Falle der Bearbeitung oder Verarbeitung der im Eigentum von Tyrolkraft stehenden Ware, entsteht Miteigentum im Verhältnis der Wertanteile. Für den Fall der Veräußerung der noch nicht vollständig bezahlten Ware samt Lieferkosten, Nebenkosten und Umsatzsteuer verpflichtet sich der Kunde, diese nur unter Hinweis auf die Eigentumsrechte der Tyrolkraft weiterzuverkaufen. Für den Fall des Weiterverkaufs bietet der Kunde jetzt schon als Sicherstellung die Abtretung seiner Preisforderungen samt Nebenrechten, die ihm gegenüber dem Dritten zustehen oder erwachsen werden, unwiderruflich an. Eine Weitergabe der Ware an Dritte vor vollständiger Bezahlung aller Waren samt Lieferkosten, Nebenkosten und Umsatzsteuer ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Tyrolkraft gestattet.

Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer Tyrolkraft erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

8. Gewährleistung, laesio enormis:

Der Kunde hat nach Erhalt der Lieferung die Ware unverzüglich zu untersuchen und allfällig festgestellte Mängel spätestens binnen 7 Tagen ab Erhalt der Lieferung an Tyrolkraft zu melden. Kommt der Kunde der ihn treffenden Prüfungs- und Rügeobliegenheit nicht nach, sind sämtliche Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung, auf Händlerregress, auf Schadenersatz wegen des Mangels sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Ware verwirkt.

Das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bzw. an das Transportunternehmen hat der Kunde zu beweisen.

Das Gewährleistungsrecht besteht für die Dauer von 12 Monaten.

Ist die Mängelrüge berechtigt und liegt ein von Tyrolkraft zu vertretender Mangel vor, wird dieser nach Ermessen von Tyrolkraft durch Nachbesserung oder Austausch behoben. Die Gewährleistungsbehelfe der Wandlung und Preisminderung stehen nicht zu.

Mängel an der Ware berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung des Rechnungsbetrages und hemmen nicht den Skontoverfall.

Die Anwendung der laesio enormis wird einvernehmlich ausgeschlossen.

9. Haftungsbeschränkung:

Schadensersatzansprüche aufgrund von leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Tyrolkraft haftet weder für einen entgangenen Gewinn noch für Mangelfolgeschäden.

Dies bezieht sich nicht auf Personenschäden sowie auf Produkthaftungsansprüchen.

Allfällige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.

10. Datenschutz:

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dem Kunden steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Tyrolkraft verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aufgrund der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Tyrolkraft ist 6020 Innsbruck.

Bei Meinungsverschiedenheit und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, als vereinbart.

Als Gerichtsstand wird einvernehmlich das sachlich zuständige Gericht für 6020 Innsbruck vereinbart.

12. Salvatorische Klausel:

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. An die Stelle der undurchführbaren oder unwirksamen Bedingungen treten diejenigen wirksamen und durchführbaren Bedingungen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der undurchführbaren und unwirksamen Bedingungen am nächsten kommen.